Jana Bäumler

Psychologische Psychotherapeutin

Tiefenpsychologie in Hamburg

Willkommen

„Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden.“

Søren Kierkegaard

Wenn innere und äußere Konflikte nicht mehr alleine bewältigbar sind, braucht es Hilfe von außen. Hierbei geht es nicht nur um eine innere Stabilität, sondern auch um eine persönliche Weiterentwicklung. Und auch wenn Krisen und schwere Gefühle zum Leben dazugehören: Sie müssen sie nicht alleine bewältigen.

Melden Sie sich gerne bei mir, wenn Sie einen ersten Termin in meiner Privatpraxis vereinbaren möchten. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für offene Rückfragen zur Verfügung.

Kontakt aufnehmen

Therapie

Ich biete tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als Einzeltherapie für Erwachsene online und vor Ort an. Das umfasst Therapien mit bis zu 100 wöchentlichen Sitzungen je 50 Minuten. Wir entscheiden im Prozess gemeinsam, wie viele Sitzungen notwendig und sinnvoll sind.

Ich behandle ein breites Spektrum an Krankheitsbildern und habe keine Ausschlussdiagnosen. Bei mir sind alle Menschen, unabhängig von Alter, Kultur, Religion, sexueller Identität und sexueller Orientierung, willkommen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Traumabehandlung mittels EMDR (Ausbildung nach den Standards des EMDR-Instituts Deutschland, EMDR.de).

Wie eine Paartherapie oder Mediationsgespräche mit mir ablaufen, lesen Sie gerne weiter unten.

Paartherapie und Mediationsgespräche

Manche Gespräche und Dynamiken brauchen einen geschützten, neutralen Rahmen, um wirklich gehört und gelöst zu werden. Als approbierte Psychotherapeutin biete ich Ihnen diesen moderierten Raum. Mein Angebot richtet sich an zwei oder mehr Personen, die eine bestehende Beziehung klären, einen festgefahrenen Konflikt lösen oder einen gemeinsamen Übergang friedlich gestalten wollen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Eltern und erwachsene Kinder (z. B. zur Aufarbeitung von Familiendynamiken)
  • Geschwister (z. B. bei Erbschaftskonflikten oder der Pflege der Eltern)
  • Paare (z. B. für eine respektvolle, begleitete Scheidungsgestaltung, eine gemeinsame Zukunft oder die Klärung von großen Lebensfragen wie dem Kinderwunsch)
  • Freundschaften oder GeschäftspartnerInnen, die an einer tiefen Krise arbeiten wollen

Gemeinsam schaffen wir einen Rahmen, in dem alles Unausgesprochene Platz findet, verhärtete Fronten aufgeweicht werden und neue Wege des Verstehens entstehen können.

Dieses Angebot versteht sich als psychologische Beratung und Beziehungsmoderation. Es findet ausschließlich auf Selbstzahlerbasis statt, da keine klassische Krankenbehandlung einer Einzelperson vorliegt. Das Honorar für eine Sitzung (50 Minuten) beträgt 200 €.

Jana Bäumler

Über mich

Es berührt mich in meiner täglichen Arbeit immer wieder aufs Neue, Menschen aus den unterschiedlichsten Welten dabei zu begleiten, sich selbst (wieder) zu entdecken. Auch wenn Therapie manchmal schmerzhaft ist, kann es etwas sehr Heilsames haben, an einen Ort kommen zu können, an dem Sie sein dürfen, wie Sie sind: mit all Ihren Sorgen, Ängsten und Wunden.

In der tiefenpsychologischen Arbeit geht es darum, zu verstehen, was Sie in Ihrem Leben geprägt hat. Gemeinsam schauen wir darauf, was Sie heute brauchen, um freier und mit neuen Schritten durchs Leben zu gehen.

Ausbildung und Qualifikation

  • 2020 Psychologie Bachelor of Science, Göttingen
  • 2022 Psychologie Master of Science, Graz
  • 2025 EMDR-Ausbildung, EMDR-Institut Deutschland
  • 2026 Approbation zur Psychologischen Psychotherapeutin, Tiefenpsychologie & Gruppenfachkunde

Ablauf

Der Weg in eine Psychotherapie beginnt mit einem ersten Kontakt. Nach ein paar Kennenlernsitzungen entscheiden wir gemeinsam über die weitere Zusammenarbeit.

  1. Kontakt aufnehmen

    Sie erreichen mich telefonisch oder per E-Mail. Für einen Rückruf genügen Ihr Name, Ihre Telefonnummer und die Zeiten, zu denen Sie gut erreichbar sind.

  2. Erstgespräch

    Im ersten Gespräch lernen wir uns kennen. Sie erzählen, was Sie beschäftigt, und wir klären gemeinsam, ob eine Psychotherapie für Sie sinnvoll ist.

  3. Probatorische Sitzungen

    In einigen weiteren Sitzungen verschaffen wir uns ein genaueres Bild von Ihrem Anliegen, besprechen mögliche Ziele und prüfen, ob die Zusammenarbeit für uns stimmig ist.

  4. Beginn der Therapie

    Entscheiden wir uns für eine Therapie, wird je nach Versicherung ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Danach beginnt die eigentliche Behandlung, üblicherweise mit wöchentlichen Sitzungen je 50 Minuten.

Kosten

Wie die Kosten einer Psychotherapie übernommen werden, hängt von Ihrer Versicherung ab.

SelbstzahlerInnen

Als SelbstzahlerIn tragen Sie die gesamten Kosten und können bei freien Kapazitäten sofort mit der Psychotherapie starten. Die Krankenkasse oder andere Träger werden über die Behandlung nicht informiert.

Das Honorar pro Sitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen (GOP/GOÄ) und wird über eine abweichende Honorarvereinbarung geregelt. Es liegt bei 170 € pro 50 Minuten Psychotherapie. Die Kosten für 50 Minuten Paartherapie betragen 200 €.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Normalerweise übernimmt die private Krankenkasse oder die Beihilfe die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. In welchem Umfang eine Therapie bezahlt wird, ist abhängig von Ihrem Tarif. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die Formalitäten, um eine Therapie aufnehmen zu können. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP/GOÄ).

Meist sind die ersten 1 bis 5 Sitzungen (Probatorik) antragsfrei. Dadurch haben wir die Möglichkeit, gemeinsam herauszufinden, ob wir uns eine langfristige Arbeit zusammen vorstellen können. Hierfür brauchen Sie normalerweise keine Genehmigung der Kasse. Die Versicherung übernimmt diese Kennenlernsitzungen rückwirkend, sobald die Rechnung eingereicht wird.

Beachten Sie, dass 50 Minuten Therapie 170 € kosten und Sie für Differenzen, die die Kasse nicht übernimmt, selbst aufkommen müssen.

Gesetzlich Versicherte

In meiner Privatpraxis besteht die Möglichkeit, durch ein Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V) mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Ob die Psychotherapie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse finanziert wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Über das genaue Verfahren kläre ich Sie gerne auf. Beachten Sie, dass das Kostenerstattungsverfahren ein recht aufwendiges und langes Prozedere sein kann.

Das Honorar pro Sitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen (GOP/GOÄ) und wird über eine abweichende Honorarvereinbarung geregelt. Es liegt bei 170 € pro 50 Minuten Psychotherapie. Bitte beachten Sie, dass Kassen diesen Satz meist nicht vollständig erstatten und Sie für die Differenz selbst aufkommen müssen.

Für wen kommt das Kostenerstattungsverfahren infrage?

Es ist für all jene gedacht, bei denen kein Therapieplatz wohnortnah, in einem zeitlich zumutbaren Rahmen und bedarfsgerecht möglich ist. Sollte dies der Fall sein, dürfen Sie auf TherapeutInnen ohne Kassensitz (in sog. Privatpraxen) zugehen, um Hilfe zu erhalten.

Bei Ihrer Krankenkasse muss die Therapie gesondert und in Rücksprache mit der/dem jeweiligen TherapeutIn beantragt werden. Häufig werden folgende Unterlagen angefordert:

  • eine Liste mit Ablehnungen von TherapeutInnen mit Kassensitz, die Sie im Zuge Ihrer Suche kontaktiert haben
  • ein Nachweis (PTV11) über die Teilnahme an einer psychotherapeutischen Sprechstunde bei einer/einem TherapeutIn mit Kassensitz; einen Termin für eine solche Sprechstunde erhalten Sie unter der Rufnummer 116 117
  • ein Dringlichkeitscode von der/dem TherapeutIn der Sprechstunde, der/dem HausärztIn, PsychiaterIn o. Ä., der die Dringlichkeit und Unaufschiebbarkeit der Therapie belegt
  • ein formloser Antrag von Ihnen als PatientIn und ein Antrag von der/dem TherapeutIn
  • Qualifikationsnachweise der/des TherapeutIn (Approbation, Fachkundenachweis)
  • sowie ein Kostenvoranschlag der/des TherapeutIn über die anfallenden Kosten

Da die geforderten Unterlagen bei jeder Krankenkasse etwas abweichen können, ist es sinnvoll, zuvor mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache zu halten.

Heilfürsorge

SoldatInnen haben die Möglichkeit, eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen. Hierfür lassen Sie sich einen Überweisungsschein von Ihrer/Ihrem TruppenärztIn und eine Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck San/Bw/0218) über die probatorischen Sitzungen ausstellen. Diese Formulare bringen Sie bitte zur ersten Sitzung mit. Im Anschluss können nach Absprache weitere Sitzungen bei Ihrer/Ihrem TruppenärztIn beantragt werden.

BundespolizistInnen dürfen ebenfalls eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Sie können über die Abrechnungsstelle Heilfürsorge der Bundespolizei in Sankt Augustin die Behandlungskosten einer ambulanten Psychotherapie beantragen.

Kontakt

Ich freue mich, von Ihnen zu hören. Schreiben Sie mir kurz Ihr Anliegen, eine Telefonnummer und Ihre Versicherungsart. Ich melde mich so bald wie möglich bei Ihnen.

Praxis
Jana Bäumler
Heinrichstraße 18a
22769 Hamburg
Telefon
+49 177 4771710

Bitte senden Sie keine vertraulichen Informationen oder Gesundheitsdaten per E-Mail, denn unverschlüsselte E-Mails können von Dritten gelesen werden. Die E-Mail dient nur der ersten Kontaktaufnahme, alles Weitere besprechen wir persönlich.